Allgemeine Hinweise
Anmeldung:
Eine Anmeldung über das Anmeldeformular oder per Post/Fax ist unbedingt erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Bei mehr Interessenten gilt der Post-/Faxeingang.
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung übersenden wir Ihnen die Anmeldebestätigung und anschließend die Rechnung über die Teilnahmegebühr. Die Anmeldung wird durch schriftliche Bestätigung seitens der Kongressorganisation verbindlich. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Zahlungseingang Ihrer Teilnahmegebühr, entsprechend der in der Rechnung ausgewiesen Frist, erfolgen muss. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung behalten wir uns vor, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.
Ein Ersatzanspruch, welcher Rechtsgrundlage auch immer seitens des Angemeldeten, besteht in diesem Falle ausdrücklich nicht.
Zertifizierung:
Die Zertifizierung wird bei der Ärztekammer Nordrhein beantragt.
Stornierung:
Bei schriftlicher Stornierung bis zum 15. Dezember 2019 werden 100% der Gebühren erstattet. Erfolgt die schriftliche Stornierung zwischen dem 16. Dezember 2019 und dem 31. Januar 2020 werden 50% der Gebühren erstattet. Eine Stornierung der Teilnahme ab dem 01. Februar 2020 bzw. ein Nichterscheinen zur Veranstaltung befreit ausdrücklich nicht von der Zahlungsverpflichtung, der im Anmeldeformular ausgewiesenen Teilnahmegebühren und ggf. sonstiger dort genannter Kosten.
Im Falle einer Rechnungsänderung oder Rechnungskorrektur erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- Euro.
Haftung:
Der Veranstalter sowie die Firma Logi-Vent GmbH treten in jedem Fall nur als Vermittler auf und haften nicht für Verluste, Unfälle oder Schäden an Personen und Sachen, gleich welchen Ursprungs. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich, sofern Sie nicht schriftlich bestätigt werden.
Höhere Gewalt:
Verhindern oder erschweren unvorhergesehene politische, wirtschaftliche oder sonstige allgemein unter dem Begriff der Höheren Gewalt zusammengefasste Ereignisse die Durchführung oder den Ablauf der Veranstaltung, so kann daraus das Sponsor Unternehmen bzw. der Teilnehmer dem Veranstalter oder der Ausstellungsleitung gegenüber keine Ersatzansprüche egal welcher Rechtsgrundlage geltend machen.
Versicherung:
Jeder Aussteller bzw. Teilnehmer hat für Schäden, die er selbst oder von ihm beauftragte Dritte, gleich aus welchem Grund, an Ständen, am Eigentum oder am Leben und Besitz Dritter verursachen, aufzukommen. Da der Veranstalter oder die Ausstellungsleitung und sein Personal nicht für die Güter der Aussteller haften, weder für die Zeit während sich die Güter auf dem Ausstellungsareal befinden, noch während des Zu- und Abtransportes, wird den Ausstellern empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Der Veranstalter bzw. der Ausstellungsorganisator übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und schließt jede Haftung für Schäden egal welcher Ursächlichkeit aus - gleiches gilt für Diebstahl, Raub etc..
Vorbehaltlich Änderungen.